Energiepreisbremsen

>Kabinett beschließt Preisdeckel für Strom und Gas durch Energiepreisbremsen.

Energiepreisbremsen für Strom und Gas

Kabinett beschließt Preisdeckel für Strom und Gas durch Energiepreisbremsen.

Die Bundesregierung hat am Freitag, 25. November 2022 Gesetzentwürfe für die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Privathaushalte und Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Energiekosten durch Energiepreisbremsen für Strom und Gas entlastet werden.

Mit der Gaspreisbremse bekommen Gaskunden einen Zuschuss zum Gaspreis. Diesen Rabatt übernimmt der Bund gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben – entweder im Rahmen der Abrechnung oder über die Voraus- oder Abschlagszahlung. Der Bund finanziert die Gas- und Wärmepreisbremse im Rahmen des 200-Millarden-Euro-Abwehrschirms.

Für Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.

Auch die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Sie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs.

Foto: Screenshot 2022-11-28 at 11-09-52 Preisbremsen für Strom Gas und Wärme Bundesregierung.jpg

Quelle: Bundesregierung, unter:
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/energiepreisbremsen-2145728

Werbung:

gasanbieter-wechseln

stromanbieter-wechseln

oekostrom

Gasspartipps

Gasanbieter-Preisvergleich

Gasspartipps um Geld zu sparen

Die nun folgenden Gasspartipps erheben nicht den Anspruch, der Weisheit letzter Schluss zu sein.

Gasspartipps

Dennoch können die Informationen dazu beitragen, die in den meisten Fällen sowieso schon strapazierte Haushaltskasse zu entlasten.

Insbesondere Besitzer einer eigenen Wohnung oder eines Hauses stöhnen heutzutage über die stets ansteigenden Gaspreise.

Tatsächlich erleben die Gaspreise in Deutschland seit einigen Jahren ungekannte Höhenflüge. Der Gaspreis stieg um 130 Prozent.

Grund hierfür ist zum einen die Besteuerung des Energieträgers Gas sowie die zunehmende Verknappung von Erdgas als fossilem Energieträger.

Gasspartipps

Millionen Haushalte in Deutschland zahlen entschieden zu viel für ihre entsprechende Gasheizung. Doch wissen leider nur die wenigsten, dass sie hierbei entschieden gegen diesen lästigen und vor allem kostenintensiven Missstand erfolgreich vorgehen können.

Das Wechseln des jeweils gebuchten Gas-Anbieters kann mittels weniger Schritte problemlos durchgeführt werden.

Gasspartipps

Energie zu sparen wirkt sich nicht nur positiv auf den Geldbeutel aus, auch die Umwelt wird durch den sparsamen Umgang mit der Energie geschont.

Entscheidend beim Energiesparen ist das richtige Heizverhalten. Grundsätzlich sollte man jeden Wohnraum individuell einstellen; dies ist möglich mithilfe von Thermostatventilen, welche die Raumtemperatur direkt am Heizkörper regeln.

Aller Anfang ist schwer, denken Sie? Dem ist aber nicht so. Es ist nämlich sehr einfach, den ersten Schritt unter den Gasspartipps zu machen, indem Sie sich direkt ins Internet zu einem Gasrechner begeben.

Dort geben Sie ganz einfach Ihren Wohnort an, in der Regel reicht schon die Postleitzahl.

Die zweite Information, die zum Vergleich der verschiedenen Anbieter benötigt wird, ist Ihr ungefährer Jahresverbrauch an Gas, den Sie ganz einfach Ihrer letzten Jahresabrechnung entnehmen können.

Bevor Sie nun die Entertaste drücken besorgen Sie sich zur Vorsicht ein Taschentuch, denn wahrscheinlich werden Sie in Tränen ausbrechen, wenn Ihnen das Vergleichsergebnis angezeigt wird.

Sofort werden Sie feststellen, wie viel von Ihrem hart verdienten Geld Sie monatlich an Ihren bisherigen Gaslieferanten buchstäblich in Rauch aufgehen lassen haben. Aber lieber spät als nie sollten Sie nun sofort reagieren und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Der Wechsel zum neuen Gaslieferanten ist kinderleicht, im Normalfall können Sie direkt vom Vergleichsportal aus alle notwendigen Schritte in die Wege leiten.

Beim Wechsel des Gasanbieters müssen lediglich die Kündigungsfristen beachtet werden. Sollte jedoch der Anbieter die Preise erhöhen, kann auch zum Datum der Preiserhöhung gekündigt und zu einem günstigeren Anbieter gewechselt werden.

Selbstverständlich werden Sie vom neuen Anbieter dabei tatkräftig unterstützt, indem dieser alle notwendigen Formalitäten für Sie erledigt. Sie brauchen Ihrem neuen Gaslieferanten Ihres Vertrauens nur noch den aktuellen Gaszählerstand mitteilen, damit das Vertragsverhältnis zum alten Gasanbieter der Vergangenheit angehört.

Sicherlich haben Sie für das gesparte Geld eine bessere Verwendung als es durch den Schornstein zu blasen, also viel Vergnügen beim Ausgeben. Sie können sich auch sicher sein, dass Sie das Gas des neuen Anbieters genauso wärmen wird, Sie werden keinen Unterschied spüren.

Zum kostenlosen Gas-Vergleichsrechner